IG Interessensgemeinschaft unabhängiger Innerschweizer BildhauerInnen und Steinmetze, 3D-GestalterInnen
Mitgliedschaft
Art. 4 Erwerb
Alle Bildhauer, Steinmetze, 3 D Gestalter, (Selbständige, Angestellte/Unselbständige, Lehrlinge) können als Mitglieder aufgenommen werden, sofern sie in bürgerlichen Ehren und Rechten stehen. Der Wohnsitz in der Region Innerschweiz ist nicht zwingend.
Art 5 Unterzeichnung der Statuten
Mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung verpflichtet sich der Gesuchsteller alle erlassenen Statuten als
verbindlich anzuerkennen.
Art. 6 Erlöschen
a) durch Tod
b) durch Ausschluss
Art. 7 Austritt
Die Mitgliedschaft endigt mit dem freiwilligen Austritt. Die Austrittserklärung hat auf Schluss eines Kalenderjahres unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist ( 30. Sept.) zu erfolgen. Sie ist mittels eingeschriebenem Brief an den Präsidenten der IG zu richten.
Art. 8 Anspruch auf das Vermögen.
Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch auf das Vermögen der IG .
Art. 9 Ausschluss
In Falle von schwersten Verfehlungen kann ein Mitglied ausgeschlossen werden. Dem ausgeschlossenen Mitglied ist der Ausschluss mittels eingeschriebenem Brief unter Angabe der Gründe mitzuteilen.
Art. 10 Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag wird durch die Hauptversammlung jährlich festgelegt.
Art. 11 Verbindlichkeiten der IG
Für die Verbindlichkeiten der IG haftet einzig deren Vermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen, ausser für die IG- Beiträge während der Dauer der Mitgliedschaft.
Art 12 Antragsrecht
Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge mündlich oder schriftlich an den Vorstand einzubringen.
Art. 13 IG- Obliegenheiten
Wenn es den IG-Zielen dient, nimmt die IG nach Vorstandsbeschluss im Rahmen ihrer finanziellen und personellen Möglichkeiten auch individuelle Interessen ihrer Mitglieder wahr.